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Verkehrsrecht
Im Rahmen der Unfallschadenregulierung machen Versicherungen regelmäßig Probleme und versuchen die Regulierung in die Länge zu ziehen, obwohl der Geschädigte im Recht ist. Mangels Erfahrung und ausreichender Kenntnisse ist der Geschädigte häufig nicht in der Lage, den verkehrsrechtlichen Kontext richtig einzuschätzen.
Wir helfen Ihnen bei allen Fragen rund um den Straßenverkehr und der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche.
Wir erklären Ihnen die
unübersichtliche und schwer nachvollziehbare verkehrsrechtliche Situation.
Die Schadenregulierung nach einem Verkehrsunfall umfasst einen Großteil der anwaltlichen Tätigkeit in diesem Bereich.
Wir übernehmen sämtliche Korrespondenz mit allen Beteiligten (vor allem Versicherung, Polizei, Sachverständigen, Abschleppunternehmen, Ärzte – um nur einige zu nennen).
Es wird sichergestellt, dass bei der Geltendmachung Ihres Schadens keine
Positionen vergessen werden – dafür steht die Rechtsanwaltskanzlei Demir.
Individueller Anspruch statt 08/15 Schmerzensgeldtabelle.
Oftmals gehen Personenschäden mit Verkehrsunfällen einher und weisen eine erhebliche Vielfalt auf. Bei der Festlegung des Schmerzensgeldes geht es nicht um irgendeinen Wert in einer Schmerzensgeldtabelle. Die Höhe der Entschädigungssumme orientiert sich stets am Einzelfall.
Egal, um welche Personenschäden – Unfall im Straßenverkehr, privater Unfall, Unfall mit Tieren (Bissverletzungen) – es sich handelt, stehen wir mit Erfahrung und Kompetenz fest an Ihrer Seite. Wir
prüfen Ihren Fall detailliert und kämpfen für Ihren individuellen Schmerzensgeldanspruch.
Kauf- und Vertragsrecht
Bestehen Zweifel über Rechten und Pflichten aus einem Vertrag ist Rechtsanwalt Serhat Demir der richtige Ansprechpartner. „Pacta sunt servanda“ (lat.: Verträge sind einzuhalten) ist der wichtigste Grundsatz des gesamten Vertragsrecht, dies entspricht leider nicht immer der Wirklichkeit.
Wir beschäftigen uns mit verschiedenen Vertragsarten und beraten Sie bei der Gestaltung, Prüfung und rechtlichen Durchsetzung von Verträgen. Unser Ziel ist eine streitvermeidende Beratung und Vertretung Ihrer vertraglichen Angelegenheiten.
Das Kaufrecht ist eines der zentralen Themen im Zivilrecht und der Kaufvertrag als solcher eine vielfältige Rechtsmaterie. Nicht selten treten nach dem Abschluss eines Kaufvertrages oft Mängel an der Kaufsache auf. Wir – als Experten auf dem Gebiet des Kaufrechts – kennen die Tücken eines Kaufs beraten Sie hinsichtlich Garantie oder Gewährleistung, genauer gesagt der Sachmängelhaftung des Verkäufers.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die außergerichtliche und – sofern erforderlich – gerichtliche Durchsetzung Ihrer vertraglichen Ansprüche.
Privates Baurecht
In den letzten Jahren hat sich das Baurecht – insbesondere durch die rechtlichen Beziehungen zwischen Bauherren, Architekten, General- und Subunternehmern – zu einem umfangreichen Spezialgebiet entwickelt und daher durchweg schwer zu durchschauen.
Neben nicht termingerechter Bauleistung oder verspäteten Zahlungen, entstehen oft bereits während der Bauausführung Mängel, welche zu Rechtsstreitigkeiten führen.
Wir klären für Sie Verantwortlichkeiten für Bauschäden, machen für Sie Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche geltend und setzen uns mit Ihnen schon im frühen Stadium zusammen, um eine optimale juristische Beratung und Strategie für Ihr Bauvorhaben einzuholen und einen erfolgsversprechenden Lösungsansatz zu entwickeln.